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Verkehrsrechtsschutzversicherung wechseln

Verkehrsrechtsschutzversicherung wechseln

Es kann sich durchaus lohnen, regelmäßig seine vorhandenen Versicherungen auf Einsparpotentiale zu prüfen und dazu gehört auch die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung.

Verkehrsrechtsschutzversicherung wechselnAuch wenn diese Versicherung sowieso nicht zu den teuersten gehört, lassen sich bei einem Wechsel noch einige Euro einsparen oder zumindest bessere Konditionen vereinbaren. Gerade viele der alten Versicherungstarife bieten eine relativ schlechte Deckungssumme und gerade bei Schadenersatzklagen, bei denen es um hohe Summen geht, ist die Höchstleistung schnell erreicht. Heutige Tarife bieten im Normalfall unbegrenzte Deckungssummen und man ist dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


Man sollte lediglich darauf achten, dass im neuen Tarif nicht plötzlich Risiken ausgeschlossen sind, die vorher eingeschlossen waren. Daher sollte man als Versicherungsnehmer auch niemals ausschließlich auf die Höhe der Prämie achten, sondern auch auf die versicherten Leistungen. Das ist häufig das Problem bei den Direkt- oder Online-Versicherern, die Prämien hier sind konkurrenzlos günstig, die Leistungen dafür aber auch oftmals konkurrenzlos gering.

 

Einen guten Überblick über die verschiedenen Varianten und Versicherungstarife bieten die Versicherungsvergleiche, aber auch der Weg zu einem Versicherungsmakler kann sich lohnen, vorausgesetzt es handelt sich nicht um Mehrfachagenten, die ausschließlich die Produkte von 2 oder 3 verschiedenen Versicherern anbieten.

Nicht immer ist es notwendig, den Versicherer komplett zu wechseln, ab und an reicht schon ein Wechsel in einen anderen Tarif oder eine andere Variante. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für drei verschiedene Fahrzeuge abgeschlossen hat, sollte sich überlegen, ob ein Wechsel in eine Familienrechtsschutzversicherung lohnt. Diese wird die Prämie insgesamt eher noch senken, außerdem sind alle Fahrzeuge automatisch mit versichert, solange sie nur vom VN oder seiner Ehefrau gehalten werden. Ausgeschlossen sind in den Fällen nur die KFZ volljähriger Kinder, dafür ist dann weiterhin eine eigene Verkehrs-RS notwendig.