Verkehrsrechtsschutzversicherung kündigen Möchte man seine Verkehrs-RS kündigen, sollte man dies rechtzeitig tun, anders als in der KFZ-Versicherung gelten hier die normalen Kündigungsfristen, das heißt, mindestens drei Monate vor Ablauf der Versicherung muss die Kündigung beim Versicherer eingehen, ansonsten muss man mindestens ein weiteres Jahr warten. Besondere Vorschriften für die Kündigung gelten nicht, sie muss lediglich schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Das Schreiben schickt man am besten per Einschreiben zum Versicherer, damit man sichergehen kann, dass die Kündigung auch wirklich dort eingegangen ist, als Versicherungsnehmer ist man nämlich in der Beweislast.
Außerdem kann man den Vertrag nach jedem Schadensfall kündigen, man muss lediglich die Frist von einem Monat beachten, ansonsten gelten dieselben Regeln. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kündigung gar nicht notwendig, besitzt der Versicherungsnehmer kein eigenes Auto mehr und ist auch keines mehr auf ihn zugelassen, muss er die Verkehrs-RS nicht kündigen, sie erlischt nach sechs Monaten automatisch, vorausgesetzt, dass der Versicherungsnehmer diesen Zustand meldet. Ansonsten erlischt sie zum Monatsende des Monats, in dem die Mitteilung gemacht wird, aber nicht mehr rückwirkend. Genauso sieht es bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung aus, die sich auf ein spezielles Fahrzeug bezieht. Die Meldung an den Versicherer muss ebenfalls schriftlich erfolgen, bedarf sonst aber keinen speziellen Formulierungen.
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