Die Typklassen in der KFZ Versicherung Die Prämie in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung eines KFZs berechnet sich neben den schadenfreien Jahren und den individuellen Rabatten auch durch die entsprechende Typklasse des Fahrzeugs. Es gibt pro Fahrzeug drei verschiedene Typklassen, je eine für Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. In der Haftpflicht variieren die Werte zwischen 10 und maximal 25, in der Teilkasko liegt die Obergrenze bei 33 und in der Vollkasko bei 34.
Vergabe der KFZ-Versicherungs-Typklassen Die Versicherungsunternehmen haben auf die Vergabe der Typklassen absolut keinen Einfluss, sie werden jedes Jahr zum 1.Oktober von einem Treuhänder festgelegt. Die Zahl spiegelt dabei einen Index wieder, der die Schadenaufwendungen eines Fahrzeugs zum Schadenbedarf aller Fahrzeugtypen gegenüberstellt. 2007 wurde eine Reform der Berechnungsgrundlagen durchgeführt und seitdem werden noch mehr Faktoren berücksichtigt. Grundsätzlich kann man allerdings sagen, dass Fahrzeuge, die eine hohe Motorleistung haben, in den Typklassen höher eingestuft werden, als Fahrzeuge mit kleiner Motorleistung. Außerdem liegen die typischen Anfängerfahrzeuge meist in recht hohen Typklassen. Dieser Effekt soll aber durch die Berechnungsänderung etwas abgeschwächt werden.
Außerdem lässt sich beobachten, dass Autos, die einen hohen Wert haben, meistens in der Haftpflichttypklasse auf einem sehr geringen Niveau liegen, dafür aber in der Kaskoversicherung grundsätzlich am oberen Limit eingestuft werden. Das liegt vor allem daran, dass bei diesen Autos selbst verhältnismäßig kleine Schäden sehr teuer werden. Bei einigen Versicherern sind diese Fahrzeuge nicht einmal kaskoversicherbar, weil die Annahmerichtlinien eine höhere Typklasse als 30 meist verbieten. Die Suche nach einem geeigneten Versicherer für diese Wagen kann wirklich problematisch werden. KFZ Versicherungs-Kündigung aufgrund einer TypklassenänderungWird die eigene KFZ Versicherung aufgrund einer Typklassenänderung teurer, hat man als Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht und darf den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen, unabhängig vom Ablauf des Vertrages. Die Änderung der Typklassen erfolgt allerdings immer zum 01.01 eines Jahres und die meisten Versicherer schicken ihre neuen Beitragsrechnungen bereits Mitte November zu den Kunden.
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