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Schadensfreie Jahre KFZ PKW Auto Versicherung

Beitrag der KFZ Versicherung

Schadensfreiheitklassen KFZ VersicherungDer Beitrag in KFZ-Versicherung hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, aber der entscheidendste ist die Anzahl der Schadenfreien Jahre in dem Vertrag. Für jedes Kalenderjahr, in dem die KFZ-Versicherung nicht in Anspruch nimmt, steigt die Anzahl der Schadenfreien Jahre weiter an und dadurch sinkt der Beitragssatz („die Prozente“). Während man in den ersten Jahren noch recht schnell im Beitragssatz sinkt, ergibt sich später nur noch selten eine wirklich deutliche Änderung und dann auch meist nur alle 5 Jahre. Theoretisch kann man eine unbegrenzt hohe Anzahl an schadenfreien Jahren erreichen, bei den meisten Versicherungen endet die Skala jedoch nach maximal 30 Jahren, wo dann auch logischerweise der niedrigste Beitrag erreicht ist.

Schadensfreiheitklassen / schadensfreie Jahre der KFZ Versicherung

Es ist nicht notwendig, das KFZ über 12 Monate lang ohne Schaden zu bewegen, sobald ein Fahrzeug mehr als 6 Monate in einem Jahr angemeldet schadenfrei gefahren ist, erreicht man automatisch ein weiteres schadenfreies Jahr und die sogenannte Schadenfreiheitsklasse steigt. Verursacht man einen Unfall, sinkt man aber nicht sofort auf 0 zurück, sondern nur in Abstufungen, die jeder Versicherer für sich frei bestimmen kann. Man muss aber bei einem Unfall mit dem Verlust von mindestens 3 schadenfreien Jahren rechnen und das macht sich gerade in den niedrigen Schadenfreiheitsklassen stark bemerkbar.

Schadensfreiheitklassen KFZ VersicherungRückstufung der KFZ/ Autoversicherung bei Schaden

Hat man allerdings noch gar keine oder nur ein oder zwei schadenfreie Jahre erreicht, wird man nach einem Unfall in die Strafklassen S oder M eingeordnet, hier liegt der Beitragssatz zwischen 150% und 275%.

Übertragung der Prozente für die KFZ / Autoversicherung 

Die schadenfreien Jahre sind nicht auf einen Vertrag beschränkt, wenn man den Versicherer wechselt, darf man seine erfahrenen Jahre mitnehmen und muss diese nicht beim Vorversicherer lassen. Sie verfallen lediglich irgendwann. In der Praxis hat sich durchgesetzt, dass ein Schadenfreiheitsrabatt bis zu sieben Jahre erhalten werden kann, erst danach verfällt er komplett und man muss wieder bei null anfangen.

Übertragung der KFZ Versicherungsprozente / schadenfreien Jahren auf andere Personen

Auch eine Übertragung von schadenfreien Jahren zwischen verschiedenen Personen ist möglich und wird besonders bei Fahranfängern praktiziert, die zuvor nicht auf eigenen Namen versichert waren. Voraussetzung für eine Übertragung ist, dass die Person, die den Rabatt erhalten soll, den Wagen regelmäßig gefahren ist. Es können allerdings nicht mehr schadenfreie Jahre übertragen werden, als die Person den Führerschein besitzt, ein 25jähriger kann also keine 30 schadenfreien Jahre erhalten, weil er maximal sieben Jahre den Führerschein besitzt. Wird eine Übertragung trotzdem durchgeführt, verfallen die restlichen Jahre einfach.

 
 

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