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KFZ Auto Haftpflichtversicherung

Für was ist die KFZ / Auto Haftpflichversicherung?

KFZ Auto Haftpflichtversicherung Seit 1965 gilt in Deutschland das Pflichtversicherungsgesetz für den Straßenverkehr. In diesem ist festgelegt, dass alle Halter eines Kraftfahrzeuges eine Haftpflichtversicherung für das KFZ abschließen müssen. Geschaffen wurde das Gesetz, um zu sichern, dass jedes Unfallopfer eine ausreichende Entschädigung bekommt und nicht aufgrund mangelnder Zahlungsfähigkeit des Verursachers darauf sitzen bleibt.

Die privaten Versicherer mussten deswegen entsprechende Angebote schaffen. Für die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt Kontrahierungszwang von beiden Seiten, der Halter der Fahrzeugs verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung bei einem inländischen Versicherer abzuschließen, dieser darf den Antrag nicht ablehnen. Der Versicherer darf den Antrag nur dann ablehnen, wenn der Halter des Fahrzeugs bereits vorher Kunde beim Versicherer war und wegen Nichtzahlung der Prämien aus dem Vertrag geflogen ist. Dann muss das Versicherungsunternehmen den Antrag allerdings innerhalb von zwei Wochen ablehnen, ansonsten besteht keine weitere Möglichkeit.

Die Haftpflichtversicherung zahlt nur für Schäden, die bei dritten Personen entstehen. Für Eigenschäden muss man eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung abschließen. Die Haftpflicht dient hauptsächlich dazu, die entstandenen Schäden nach einem selbstverschuldeten Unfall zu regulieren. Ob der Fahrer dabei jemandem die Vorfahrt nimmt oder die Bremsen versagen ist egal Neben dem menschlichen Versagen haftet der Versicherer auch für Schäden, die durch Defekte am Auto entstehen, da von jedem KFZ eine Betriebsgefahr ausgeht. Der Anspruchsteller, dem der Schaden entstanden ist, darf sich in beiden Fällen sogar direkt an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden, er muss dazu nicht auf eine Reaktion des Versicherungsnehmers warten.

KFZ Auto HaftpflichtversicherungWann zahlt die Auto- / KFZ-Haftpflichtversicherung?

Nur wenige wissen allerdings, in welchen Fällen bzw. an welche Personen die Haftpflichtversicherung leisten muss. Grundsätzlich verpflichtet sie sich immer zur Leistung wenn dritte geschädigt werden und das trifft sogar auf eigene Familienmitglieder zu. Wenn der Familienvater als Fahrer bei einem Ausflug einen Unfall verursacht und seine Frau und die Kinder schwer verletzt werden, gelten diese als Geschädigte und der Versicherer muss Entschädigungszahlungen an sie leisten, aber nur, wenn die Ansprüche auch geltend gemacht werden. Das passiert aber leider in vielen Fällen nicht, weil diese Schäden als Eigenschaden gesehen werden und die Versicherer werben selbstverständlich nicht mit diesen Leistungen.

 
 

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