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Auto KFZ Teilkaskoversicherung

Für was ist eine Auto KFZ Teilkaskoversicherung?

Neben der Haftpflichtversicherung, die zwingend abgeschlossen werden muss, gibt es für Halter von Fahrzeugen natürlich auch die Möglichkeit, das eigene KFZ gegen Schäden abzusichern. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten das Fahrzeug abzusichern, entweder mit einer Teilkaskoversicherung oder mit einer Vollkaskoversicherung.

KFZ Auto TeilkaskoversicherungIn der Teilkaskoversicherung versichert man den Wagen nicht gegen alle Risiken, sondern nur gegen einen Teil davon. Die Versicherer dürfen die Teilkasko frei gestalten, die Grundrisiken sind aber immer dieselben. Man ist geschützt gegen Diebstahl, Brand, Überschwemmung, Sturm, Hagel und Wildschäden, außerdem gegen Glasbruch. Zu Sturmschäden gehören auch Schäden, die dadurch entstehen, dass ein Sturm Gegenstände gegen das versicherte Auto wirft.



Wildschäden mit der KFZ / Auto-Teilkasko versichern

Gerade im Bereich der Wildschäden gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern. Früher wurden nur Schäden durch Haarwild ersetzt. Der Begriff „Haarwild“ ist durch das Bundesjagdgesetz geregelt, in dem alle Tiere aufgelistet sind, die als Wild bezeichnet werden. Neben den typischen Beispielen wie Rehe und Hirsche gehören zum Beispiel sogar Seehunde zum Haarwild. Wer also einen Seehund anfährt und teilkaskoversichert ist, bekommt seinen Schaden ersetzt. Bei vielen Versicherern gibt es aber inzwischen auch dann eine Leistung, wenn der Schaden durch eine Kollision mit anderen Tieren verursacht wird, zum Beispiel durch Schafe, Ziegen und Rinder. In einigen Tarifmodellen findet man sogar Leistungen bei Schäden durch Tiere aller Art, also auch, wenn ein Vogel den Wagen beschädigt.

Steinschläge sowie Glasschäden werden mit der Teilkaskoversicherung versichert 

Glasschäden werden grundsätzlich unabhängig von der Ursache ersetzt, ausgenommen ist lediglich die vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungsnehmer selbst. Schlägt man z.B. eine Frontscheibe/Windschutzscheibe nicht selbst ein, ist der Versicherer leistungspflichtig.

Schadenfreiheitsklassen - Selbstbeteiligung - Rückstufung mit der PKW-Teilkaskoversicherung

Die Prämie für die Teilkaskoversicherung bildet die Ausnahme in der Prämienberechnung, anders als bei der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wird die Teilkaskoversicherung nicht durch die Schadenfreiheitsklassen beeinflusst. Sie liegt immer bei 100% und berechnet sich nach der Typklasse des PKWs. Um die Prämie zu senken, kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, marktüblich sind in Deutschland 150 Euro SB, es können jedoch auch andere Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Eine höhere SB senkt die Prämie jedoch nicht mehr beträchtlich, ein merklicher Unterschied besteht nur zwischen 150 Euro und 0 Euro Selbstbeteiligung. Im Durchschnitt kostet eine Teilkaskoversicherung je nach Versicherer und Wagen zwischen 60 und 200 Euro pro Jahr, im Verhältnis zu einer Vollkaskoversicherung deutlich günstiger.