Sie haben den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten ? Wie viele Punkte oder sogar Fahrverbot gibt es für die nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Fahrzeuges gibt es ? Unser Bußgeldkatalog für den Abstand, zeigt Ihnen welche Strafe die StVZO für die nichteinhaltung des Abstandes vorsieht.
Nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug | Regelsatz | Fahrverbot | Punkte | | | | | | 5/10 des halben Tachowertes 4/10 des halben Tachowertes 3/10 des halben Tachowertes 2/10 des halben Tachowertes 1/10 des halben Tachowertes | 40,- € 50,- € 75,- € 100,- € 125,- € | - - - 1 Monat ab 100km/h 1 Monat ab 100km/h | 1 2 3 4 4 | Nichteinhaltung des Abstandes zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
| | | | 5/10 des halben Tachowertes 4/10 des halben Tachowertes 3/10 des halben Tachowertes 2/10 des halben Tachowertes 1/10 des halben Tachowertes | 50,- € 75,- € 100,- € 125,- € 150,- € | - - - 1 Monat Fahrverbot 1 Monat Fahrverbot | 2 3 4 4 4 | | | | | | | | | | |
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