Die Feinstaub Verordnung Ab dem 01.03.2007 ist es sowohl Städten als auch Kommunen in Deutschland möglich, Umweltzonen zu definieren und in diesen Bereichen Fahrverbote zu verhängen. Dazu ist es allerdings notwendig, diese Bereiche ausreichend und eindeutig zu kennzeichnen.
In Berlin, Hannover und Köln wurden mit Beginn des Jahres 2008 die ersten deutschen Umweltzonen eingerichtet. In der Folge führte Dortmund eine Kleinumweltzone ein, es folgten drauf Umweltzonen in acht Städten in Baden-Württemberg.
Die Hauptgefahr in den diskutierten Bereichen geht von der Feinstaubkonzentration in der Luft aus. Der Beginn der Umweltzonen wird durch ein spezielles Verkehrszeichen gekennzeichnet, dieses Zeichen wird am Ende der Zone durch ein entsprechendes Zeichen wieder aufgehoben. Darüberhinaus gibt es Zusatzzeichen, die mit Hinweis auf die jeweiligen Plakettenfarben erklären, für welche Fahrzeuge das Fahrverbot gilt.
Ist ein Fahrzeug nicht mit einer Umweltplakette versehen, darf es grundsätzlich nicht in die Umweltzonen hineinfahren. Dabei sind die tatsächlichen Emissionswerte des Fahrzeugs nicht von Bedeutung. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verordnung drohen ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in der Flensburger Kartei.
Es ist demnach in jedem Fall wichtig, Informationsmaterial zur Umweltplakette einzuholen und sich eine solche zuzulegen, nachdem man einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen hat.. Innerhalb der nächsten Jahre ist im gesamten Bundesgebiet mit immer neuen Umweltzonen zu rechnen. Um die für das eigene Fahrzeug zutreffende Schadstoffgruppe zu ermitteln, sollte man auf die beiden Endziffern der Emissionsschlüsselnummer achten. Für alle Personenkraftwagen mit der Nummern 03 bis 13 sind von dem Fahrverbot betroffen. Feinstaub Umweltzonen Die Definition der Feinstaub-Umweltzonen dient dem Ziel, die Luftqualität zu verbessern und die Feinstaubkonzentration der Luft gemäß den EU-Richtlinien zu reduzieren. Durch die sogenannte Umweltplakette wird als die Feinstaubemission geregelt, jedoch nicht die Umweltbelastung durch den CO² Ausstoß. Hierfür gibt es das Konzept der Klima-Vignette, die innerhalb des Emissionshandels in Europa zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen soll.
Nach zahlreichen Studien in Deutschland ist Feinstaub ein gefährlicher Verursacher von Asthma-Erkrankungen und Lungenkrankheiten. Die kleinen Teilchen können über die Atemluft in die Lungenbläschen eindringen und somit auch Herz-Kreislauferkrankungen begünstigen. Feinstaub entsteht durch Abrieb im alltäglichen Haushalt, beim Betrieb von Fahrzeugen und in der Industrie. Betroffen von einer erhöhten Belastung sind vor allem Städte und Ballungszentren.
Kosten/Preise für die UmweltplaketteDie Umweltplakette ist für den Preis von 5 Euro erhältlich bei TÜV, Dekra, GTÜ und Werkstätten die zur Abgasuntersuchung berechtigt sind. Bei Kauf einer Plakette muß der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief bzw. die Zulsassungbescheinigung vorgelegt werden. Wieso ist Feinstaub schädlich?Feinstaub ist in jedem Fall, also unabhängig von seiner Konzentration in der Luft schädlich! Man hat errechnet, dass auf die EU-Bevölkerung durchschnittlich eine um ein Jahr gesenkte Lebenserwartung aufgrund der Feinstaubbelastung in den EU-Gebieten zukommt. Bei den definierten Grenzwerten handelt es sich um eher willkürliche Grenzwerte, die sich eher als Folge politischer Pragmatik als aus wissenschaftlicher Erkenntnis ergeben haben. Feinstaub ist vor allem verantwortlich für die Verstärkung der Symptome bei Allergikern, die Zunahme asthmatischer Erkrankungen sowie von Beschwerden der Atemwege und nicht zuletzt für Häufung von Lungenkrebsfällen. Bei kleinen Kindern bewirkt der Feinstaub in der Luft eine erhöhte Anfälligkeit für Entzündungen im Bereich des Mittelohrs. Darüberhinaus sehen die Experten auch Zusammenhänge zwischen Feinstaubkonzentration und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, zum Beispiel dem Herzinfarkt. Die konkrete Gefährlichkeit des Feinstaubes hängt sowohl von der Partikelgröße und deren Fähigkeit ab, sich in den Lungenbläschen festzusetzen, als auch durch die chemische Zusammensetzung der jeweiligen Partikel, wobei Feinstaub aus Blei, Quecksilber, Beryllium und Vanadium als besonders gefährlich gilt. Wie entsteht Feinstaub?Der Feinstaub entsteht sowohl bei natürlichen Vorgängen in der Umwelt als auch in Folge von zivilisationsbedingten Prozessen. Zum Bereich des natürlichen Feinstaubs in der Atmosphäre gehört der Saharastaub, Kleinstlebewesen, Pollen, Erosionstaub von Gestein, Brandpartikel, Lavapartikel, oder durch Gischt aufgeworfenes Seesalz. Durch die menschliche Zivilisation entsteht Feinstaub verstärkt durch Prozesse in der Industrie, durch private Haushalte, den Kraftfahrzeugverkehr auf Straße und Schiene, durch Elektrizitätswerke, etc. Der ADAC – Kritik an den UmweltzonenDer ADAC zweifelt indes an der Rechtmäßigkeit der Einrichtung der Umweltzonen. Er sieht die Maßnahme der ständigen Aussperrung von Fahrzeugen aus Stadteilen als absolut unverhältnismäßig an, insbesondere da der Straßenverkehr nur für einen eher geringen Teil der Gesamtkonzentration von Feinstaub in der Luft ursächlich sei. Der ADAC bezeichnet die Maßnahmen als starken Einschnitt in Eigentumsrechte und Mobilität der Bürger, vergleicht sie sogar mit Enteignung. Sieben Millionen Kraftfahrzeuge sind mittlerweile von den neuen Regelungen betroffen. In diesem Zusammenhang kritisiert der Automobilclub auch die Uneinheitlichkeit der Regelungen in verschiedenen Gebieten der Bundesrepublik. Jedenfalls wird der ADAC die Einrichtung der Umweltzonen und die damit verbundenen Eingriffe in die den Alltag der Autofahrer einer rechtlichen Prüfung unterziehen und appelliert an die Behörden, in Zukunft ihr „unverhältnismäßiges“ Vorgehen zu überdenken. Mein Fahrzeug gehört zu Schadstoffklasse 1 – Soll ich nachrüsten?In Folge der Feinstaub-Plakettenverordnung vom März 2007 sieht es für Fahrer von Benzinern ohne Kat schwarz aus. Auch für Fahrer mit Pkw mit G-Kat aus der Zeit zwischen 1985 und ca.1992 steht es nicht viel besser. Diese Gruppen sowie Fahrer mit Diesel der Schadstoffstufe Euro1 oder niedriger sollten in jedem Fall eine Nachrüstung in Betracht ziehen. Allerdings werden nicht für alle Modelle Nachrüstsätze erhältlich sein. Darüberhinaus sollte genau geprüft werden, ob eine Nachrüstung bei bereits hohem Kilometerstand überhaupt noch rentabel ist. Durch nachträglichen Einsatz eines geregelten Kat ist es sogar möglich, in die Schadstoffgruppe 4 zu gelangen und damit die einschränkungslose grüne Plakette zu erreichen. Dabei fallen allerdings durchschnittlich zwischen 700 und 900 Euro an Kosten für Nachrüstung an zuzüglich der Einbaukosten für die Werkstatt. Wenn im PKW ein G-Kat vorhanden ist, gibt es zahlreiche Nachrüstmöglichkeiten durch Upgrades, Mini-Kats sowie Kaltlaufreglern. Man sollte sich aber vom Anbieter in jedem Fall die Garantie einholen, dass mit der Nachrüstarbeit die EU-Richtlinie erfüllt wird und am Ende mindestens eine 14 als Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein vermerkt werden kann. Für Fahrer eines PKW mit Dieselantrieb kann der nachträgliche Einbau eines Rußpartikelfilters steuerliche Vorteile mit sich bringen. Bei einer Nachrüstung von 2006 bis 2009 gibt es die Aussicht auf Steuerbefreiung im Wert von 330 Euro. Allerdings bezieht sich diese Regelung nur auf solche Diesel-PKW, die bis zum Ende des Jahres 2006 zugelassen wurden.
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